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   FG Sachsen-Anhalt, 02.12.2009 - 4 K 1061/06   

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https://dejure.org/2009,24328
FG Sachsen-Anhalt, 02.12.2009 - 4 K 1061/06 (https://dejure.org/2009,24328)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 02.12.2009 - 4 K 1061/06 (https://dejure.org/2009,24328)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 02. Dezember 2009 - 4 K 1061/06 (https://dejure.org/2009,24328)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klagebefugnis eines "Nicht-Adressaten" eines Verwaltungsakts; Anforderung an die Abzweigung von Kindergeld

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 67 Abs. 2; EStG § 74; FGO § 40 Abs. 2
    Abzweigung von Kindergeld; Keine Klagebefugnis und kein berechtigtes Interesse des Kindergeldberechtigten

  • datenbank.nwb.de

    Abzweigung von Kindergeld - Keine Klagebefugnis und kein berechtigtes Interesse des Kindergeldberechtigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2010, 770
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 11.12.2007 - B 8/9b SO 23/06 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung -

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 02.12.2009 - 4 K 1061/06
    Für spätere Zeiträume ist nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes [BSG, Urteil vom 11. Dezember 2007 - B 8/9b SO 23/06 R - FamRZ 2008, S. 1068] eine Anrechnung des Kindergeldes auf das Einkommen des Kindergeldberechtigten ausgeschlossen, wenn das Kindergeld - ohne dass eine Entscheidung nach § 74 EStG vorläge - zeitnah an das nicht im Haushalt des Kindergeldberechtigten lebende volljährige Kind weitergeleitet wurde und gleichzeitig materiell die Voraussetzungen für eine Abzweigung vorgelegen haben.
  • BFH, 29.05.2001 - VIII R 10/00

    Grundsatz der Akzessorietät - Unzulässiger Rechtsbehelf - Überprüfung einer

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 02.12.2009 - 4 K 1061/06
    Erforderlich ist dabei eine Verletzung in den steuerrechtlichen Interessen der Klägerin [BFH, Urteil vom 29. Mai 2001 - VIII R 10/00 - BStBl. II 2001, S. 747 (750)].
  • BFH, 24.08.2001 - VI R 83/99

    Wegfall des Kindergelds wegen zu hoher Einkünfte und Bezüge

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 02.12.2009 - 4 K 1061/06
    Die Abzweigung nach § 74 Abs. 1 EStG hat damit eine ähnliche Wirkung wie die Pfändung und Überweisung einer Geldforderung nach §§ 829, 835 ZPO , allerdings verlagert in das Verwaltungsverfahren [BFH, Urteil vom 24. August 2001 - VI R 83/99 - BStBl. II 2002, S. 47 (48); BSG, Urteil vom 18. März 1999 - B 14 KG 6/97 R - BSGE 84, S. 16].
  • BSG, 27.01.2009 - B 14/7b AS 14/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Arbeitslosengeld

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 02.12.2009 - 4 K 1061/06
    bb) Da die Klägerin jedoch den Leistungsbescheid des Sozialleistungsträgers, in dem ihr das Kindergeld als Einkommen angerechnet wurde, angefochten hat und hierüber - nach ihren Angaben - von dem angerufenen Sozialgericht noch nicht rechtskräftig entschieden wurde, wäre eine Beschwer im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes denkbar, dass das Kindergeld für ein nicht im Haushalt des Kindergeldberechtigten lebendes volljähriges Kind im Rahmen der sozialhilferechtlichen Bedarfsprüfung als Einkommen des Kindergeldberechtigten anzusetzen ist, wenn und solange die Auszahlung nicht nach § 74 EStG direkt an das Kind erfolgt [vgl. BSG, Urteil vom 27. Januar 2009 - B 14/7b AS 14/07 R - juris].
  • BSG, 18.03.1999 - B 14 KG 6/97 R

    Kindergeld - Erstattungsanspruch - Abzweigung - Sozialleistungsträger -

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 02.12.2009 - 4 K 1061/06
    Die Abzweigung nach § 74 Abs. 1 EStG hat damit eine ähnliche Wirkung wie die Pfändung und Überweisung einer Geldforderung nach §§ 829, 835 ZPO , allerdings verlagert in das Verwaltungsverfahren [BFH, Urteil vom 24. August 2001 - VI R 83/99 - BStBl. II 2002, S. 47 (48); BSG, Urteil vom 18. März 1999 - B 14 KG 6/97 R - BSGE 84, S. 16].
  • BFH, 29.07.1986 - IX R 123/82

    Anspruch auf Aufhebung einer Einspruchsentscheidung - Einspruch gegen einen

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 02.12.2009 - 4 K 1061/06
    Die Zurückweisung des Einspruchs als unbegründet statt der Verwerfung als unzulässig ist zwar ein Verfahrensmangel [BFH, Urteil vom 29. Juli 1986 - IX R 123/82 - BFH/NV 1987, S. 359 (361)].
  • BFH, 26.01.2001 - VI B 310/00

    Kindergeld - Festsetzung - Heilerziehungspflegerin - Bundesausbildungsförderung -

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 02.12.2009 - 4 K 1061/06
    Antragsgefugt ist deshalb regelmäßig das Kind, dass auf der Grundlage des § 74 EStG die Auszahlung des Kindergeldes aus dem Anspruch seiner Eltern begehrt (sog. Abzweigung) [BFH, Beschluss vom 26. Januar 2001 - VI B 310/00 - BFH/NV 2001, S. 896 (897)].
  • BFH, 25.09.2008 - III R 16/06

    Ermessensreduzierung auf Null bei Abzweigung des Kindergeldes zugunsten des

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 02.12.2009 - 4 K 1061/06
    Dies bedeutet indes nur, dass die Familienkasse auch ohne ausdrücklichen Antrag prüfen kann, ob ggf. eine Abzweigung vorzunehmen ist [BFH, Urteil vom 25. September 2008 - III R 16/06 - BFH/NV 2009, S. 164; Treiber, in: Blümich, EStG/KStG/GewStG, Stand: Mai 2009, § 74 EStG RdNr. 31; anders (schriftlicher Antrag erforderlich): Dienstanweisung zur Durchführung des Familienleistungsausgleichs nach dem X. Abschnitt des Einkommensteuergesetzes - DA-FamEStG -, Stand: August 2004 (BStBl. I 2004, S. 743), Ziffer 74.1.1 Abs. 2 Satz 1 und Ziffer 74.1.1 Abs. 3 Satz 1 der Neufassung der DA-FamEStG, Stand: Januar 2009 (BStBl. I 2009, S. 1030)].
  • BFH, 03.02.1987 - VII R 116/82

    Finanzrechtsweg - Steuerberatungsgesellschaft - Anerkennung - Klage einer

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 02.12.2009 - 4 K 1061/06
    Die dazu erforderliche Rechtsschutzbehauptung reicht für die Zulässigkeit einer Klage aber dann nicht aus, wenn sie in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht in dem Sinne unschlüssig ist, dass die von der Klägerin behaupteten Rechte offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise bestehen oder zustehen können [BFH, Urteil vom 03. Februar 1987 - VII R 116/82 - BStBl. II 1987, S. 346 (347)].
  • BFH, 24.08.2001 - VI R 39/01

    Kindergeld - Kindergeldfestsetzung - Rückforderungsbescheid - Familienkasse -

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 02.12.2009 - 4 K 1061/06
    Die Abzweigung nach § 74 Abs. 1 EStG bewirkt, dass der Abzweigungsempfänger als Leistungsempfänger im Sinne des § 37 Abs. 2 Satz 1 AO anzusehen ist [BFH, Urteil vom 24. August 2001 - VI R 39/01 - juris; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 09. Januar 2001 - 2 K 1312/00 - EFG 2001, S. 837].
  • FG Niedersachsen, 06.07.2000 - 14 K 349/98

    Voraussetzungen für die rückwirkende Gewährung von Kindergeld; Berechtigtes

  • FG Rheinland-Pfalz, 09.01.2001 - 2 K 1312/00

    Leistungsempfänger bei der Abzweigung von rechtsgrundlos gezahltem Kindergeld

  • FG München, 15.03.2000 - 4 V 4301/99

    Mittelbare Grundstücksschenkung kurz vor dem 1.1.1996

  • FG Rheinland-Pfalz, 19.10.1992 - 5 K 2234/91
  • FG Sachsen-Anhalt, 09.03.2010 - 4 K 1254/08

    Aufhebung der Abzweigung von Kindergeld für ein in einer Betreuungseinrichtung

    In diesem Fall ist auch regelmäßig keine Betroffenheit des Kindergeldberechtigten gegeben, denn es wird nicht in seine Rechte eingegriffen, sondern ein vorheriger Eingriff wird vielmehr rückgängig gemacht (zur fehlenden Beschwer des Kindergeldberechtigten bei Ablehnung eines Antrages des Kindes auf Abzweigung s. Gerichtsbescheids des Senats vom 02. Dezember 2009, 4 K 1061/06).
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